Nein, gestohlen wird da nichts, aber gefüttert darf das Turnierpferd “Cappucino” ein wenig:

(Hannah mit Onkel Erwin bei Cappucino)
Hier geht’s zum “Pferdestall”: Maier zu Hof, St. Margarethen
Nein, gestohlen wird da nichts, aber gefüttert darf das Turnierpferd “Cappucino” ein wenig:

(Hannah mit Onkel Erwin bei Cappucino)
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Linux nimmt den User ernst und löscht Daten, wenn man Daten löscht … und zwar meist ohne “Papierkorb”!
Doch es gibt schon Möglichkeiten versehentlich gelöschtes - ohne Backup - zu re-covern (sollte aber nicht zum planlosen Löschen auffordern):
WICHTIG:
Inspiriert durch ein sehr fein gemachtes Mailing für ein Probeabo der NZZ (Link:www.nzz.ch ) habe ich mich auf die Suche nach dem dabei verwendeten Schemenbild “Hase oder Ente?” gemacht, da gibt es einige -nicht nur Wittgenstein - die dieses Motiv verwendeten:
Schrift-Grössenänderungen erkennen und mit dem Ergebnis arbeiten:
http://alistapart.com/articles/fontresizing
Ein kleines JavaScript-Werkezug ist der “Em Calculator”, damit kann man auf relative Texteinheiten (”em”, das ist die Dimension eines M in der Schrift) aufbauen:
http://www.riddle.pl/emcalc/
Archiv “aller” Browser “ever”:
http://browsers.evolt.org/
Von den “Erste Schritte” bis hin zur Nutzung der “Bash” ist scon einiges vorhanden und die Jeder Leser ist eingeladen seinen Beitrag zu leisten!
Sammulung dazu:
http://www.e-recht24.de/artikel/domainrecht/2.html
http://www.hast-recht.de/domainnamen/artikel.html
“Tippfehler Domains, das sind yehoo. Statt yahoo.de oder microsaft.com statt microsoft.com, sind auch nicht ratsam. Hier wird mittlerweile auch sehr hart durchgegriffen. Die Rechtsprechung spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des Weiteren können im Einzelfall hohe Schadensersatzansprüche auf sie zukommen.”
http://www.wienerzeitung.at/…
” Frage 29 Darf ich eine Tippfehler-Domain, welche sich an den beschreibenden Domain-Namen meines Mitbewerbers anlehnt, als Weiterleitung auf mein eigenes Angebot einsetzen?
Das Landgericht Erfurt hält es wegen Behinderung des Mitbewerbers für wettbewerbswidrig, wenn jemand einen beschreibenden Domain-Namen registriert, der sich kaum vom beschreibenden Domain-Namen des Mitbewerbers unterscheidet, und diese Tippfehler-Domain automatisch auf das eigene Internet-Angebot weiterleitet, welches jedoch unter einem anderen Namen präsentiert wird. “
A guy gets on a plane and finds himself seated next to a cute blonde. He immediately turns to her and makes his move. “You know,” he says, “I’ve heard that flights will go quicker if you strike up a conversation with your fellow passenger. So let’s talk.” The blonde, who had just opened her book, closes it slowly and says to the guy, “What would you like to discuss?” “Oh, I don’t know,” says the guy, smiling. “How about nuclear power?” “OK,” says the blonde. “That could be an interesting topic. But let me ask you a question first. A horse, a cow, and a deer all eat the same stuff — grass. Yet the deer excretes little pellets, the cow turns out a flat patty, and the horse produces muffins of dried poop. Why do you suppose that is?” The guy is dumbfounded. Finally he replies, “I haven’t the slightest idea.” “So tell me,” says the blonde, “How is it that you feel qualified to discuss nuclear power when you don’t know sh*t?”
[Quelle: wienerzeitung.at]
Aus aktuellem Anlass habe ich mich ein wenig mit Entscheidungen und Informationen rund um “Projektseiten” beschäftigt. Domains werden für Projekte reserviert - mit ein wenig Weitblick macht man das seit Jahren im Regelfall spätestens zum Projektstart, meist aber schon in der Vorphase - und dann wird aus verschiedenen Gründen das Projekt nicht gestartet oder stillgelegt … was bleibt ist die Domain. Nun kann man diese einfach auslaufen lassen und sie kommt einfach wieder auf den Markt, doch die Senkung der jährlichen Domainkosten ist ein Grund das meist nicht zu tun. Ein anderer ist der Sammlergedanke “Man könnte die Domain ja wieder brauchen”. Ein weiterer Gedanke könnte sein: “Die Domain ist so gut, die könnte jemand anderer gebrauchen und man kann das schon investierte Geld möglicherweise mit Gewinn wieder einspielen.
Was auf den ersten Blick eine klare Sache scheint - Domain gekauft, man ist Eigentümer und das zu Recht - hat einige Hacken und Ösen, wie ein Blick in die Literatur und auch schon persönliche Erfahrungen - teils mit anwaltlichem Erstkontakt … - zeigen.
Aus gegebenem Anlass habe ich mich nach möglichen “Problemen” bei der Verwendung von sog. “Stern-Einträgen” bzw. “Wildcard-Subdomains” informiert und da gibt es u.a. folgendes zu lesen:
http://www.intern.de/news/7081.html
Oberster Gerichtshof macht Wildcard-Subdomains strafbar
Im Nachtrag zu einer Kurzmeldung von gestern (”The Register sieht Netz-Stabilität in Gefahr”) macht Christoph Illnar (GlobalAce.net) darauf aufmerksam, dass der Oberste Gerichts Österreichs sehr wohl eine Rechtsverletzung in Subdomains sieht, die durch Nutzung der Wildcard-Funktion im Name Server-Eintrag zustande kommen. Im fraglichen Verfahren war ein Verkäufer von Whirlpools, die Firma “Armstark”, gegen einen Konkurrenten vorgegangen, der unter der Domain whirlpools.at auftritt. Bei dieser Domain wurde die Wildcard-Funktion genutzt, so dass alle Eingaben (z.B. auch ich-hasse.whirlpools.at) zu einem Aufruf der Händler-Site führten. Das war auch bei armstark.whirlpools.at der Fall, was aber die Firma Armstark auf dem Weg einer Einstweiligen Verfügung zu verhindern versuchte. Und diesem Anliegen wurde vom Obersten Gerichtshof Österreichs im Juli 2005 in letzter Instanz auch stattgegeben (Geschäftszahl 4Ob131/05a). Auch wenn der Konkurrent die Subdomain “armstark.whirlpools.at” nicht selbst genutzt hatte, machte er sich “die Verwendung des Zeichens ‘armstark’ durch den Internetnutzer zu Nutze, der dieses Zeichens eingibt, um auf die Website der Klägerin zu gelangen”.
Also: Zumindest in Österreich sollte man bei der Nutzung der Wildcard-Funktion vorsichtig sein.
Mit diesem Titel beendet der Autor Reinhold Scharnowski nicht etwa seinen Beitrag oder gar seinen Glauben, nein er beginnt - anknüpfend an das Buch Post Christendom (Stuart Murray, Nach der Christenheit, 2004) anzuführen, warum es in Westeuropa mit dem Christentum zu Ende geht bzw. wie er schreibt “eigentlich sogar bereits vorbei” ist. (weiterlesen…)