22. März 2007

Wildcard-Subdomains

Abgelegt unter: Domains - was Recht ist! art @ 09:30

Aus gegebenem Anlass habe ich mich nach möglichen “Problemen” bei der Verwendung von sog. “Stern-Einträgen” bzw. “Wildcard-Subdomains” informiert und da gibt es u.a. folgendes zu lesen:
http://www.intern.de/news/7081.html
Oberster Gerichtshof macht Wildcard-Subdomains strafbar

Im Nachtrag zu einer Kurzmeldung von gestern (”The Register sieht Netz-Stabilität in Gefahr”) macht Christoph Illnar (GlobalAce.net) darauf aufmerksam, dass der Oberste Gerichts Österreichs sehr wohl eine Rechtsverletzung in Subdomains sieht, die durch Nutzung der Wildcard-Funktion im Name Server-Eintrag zustande kommen. Im fraglichen Verfahren war ein Verkäufer von Whirlpools, die Firma “Armstark”, gegen einen Konkurrenten vorgegangen, der unter der Domain whirlpools.at auftritt. Bei dieser Domain wurde die Wildcard-Funktion genutzt, so dass alle Eingaben (z.B. auch ich-hasse.whirlpools.at) zu einem Aufruf der Händler-Site führten. Das war auch bei armstark.whirlpools.at der Fall, was aber die Firma Armstark auf dem Weg einer Einstweiligen Verfügung zu verhindern versuchte. Und diesem Anliegen wurde vom Obersten Gerichtshof Österreichs im Juli 2005 in letzter Instanz auch stattgegeben (Geschäftszahl 4Ob131/05a). Auch wenn der Konkurrent die Subdomain “armstark.whirlpools.at” nicht selbst genutzt hatte, machte er sich “die Verwendung des Zeichens ‘armstark’ durch den Internetnutzer zu Nutze, der dieses Zeichens eingibt, um auf die Website der Klägerin zu gelangen”.

Also: Zumindest in Österreich sollte man bei der Nutzung der Wildcard-Funktion vorsichtig sein.

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