Agenturalltag:
Kunde schickt nettes Bild an uns oder stellt’s gleich selber auf die Website oder eine Facebook-Seite. Auf die Anfrage nach der Quelle kommt immer wieder die Antwort:
„Aus dem Internet.“
Gut und schön, jedoch … rechtlich zumindest eine graue Quelle, oft ganz eindeutig eine wider-rechtliche Verwendung! Klar geht das mit dem Down- und Up-Load schnell und einfach, rasch ist das Bild auch auf der eigeen Präsenz eingefügt, aber was passiert da eigentlich? Man kopiert Inhalte, die einem nicht gehören, im englischen verletzt man damit das Copy-Right, in unseren Breiten, das Urheberrecht, das Recht am eigenenen Bild, das Zurverfügungsstellungsrecht oder eine Kombination der Rechtsverletzungen.
Klingt alles ziemlich komliziert, ist es im Detail vielleicht auch, aber wenn man einige Grundfragen vor (!) der Verwendung von Bildmaterial stellt, dann kann man schnell Rechtssicherheit bekommen.
Dabei helfen unter anderem die Checklisten, die von den „Bildbeschaffern“ sauber zusammengetragen wurden oder auch eine FAQ des österreichischen Bundesministeriums:
- Checkliste Bildverwendung.
- Checkliste Bildverwendung in Social Media.
- Urheberrecht - 30 häufig gestellte Fragen samt Antworten und einer kleinen Checkliste
Checklistensammlung der Bildbeschaffer: http://www.die-bildbeschaffer.de/